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Allgemeine Infos über die Schweiz

Einreise in die Schweiz

Wir freuen uns, dass Sie sich über die Einreise in die Schweiz informieren. Heute sind viele spezialisierte Fachkräfte für die Baubranche oft nur noch im Ausland zu finden. Mit dem Abkommen zwischen der Schweiz und der EU ist der Zugang für Arbeitnehmer aus den EU Staaten zum Schweizerarbeitsmarkt kein Problem mehr.

 

Gründung        1291 (Der 1. August ist der Nationalfeiertag)

 

Hauptstadt: Bern

Einwohner: ca. 8 Mio.

Fläche: 41`285 km2 

Regionen: 26 Kantone

Sprachen: 4 Landessprachen;

Deutsch: Ost, - Zentral –und Nordwestschweiz

Französisch: Westschweiz

Italienisch: Tessin

Rätoromanisch: Nur in bestimmten Tälern des Kantons Graubündens

 

Die Schweiz

Unter folgenden Links können Sie Ihre Lieblingsdestination der Schweiz eingeben.

https://www.google.ch/maps

www.map.geo.admin.ch

 

Staatsform 

Föderative, direkte Demokratie mit einem Bundesrat (Regierung mit 7 Ministern) und einer Bundesversammlung (schweizerisches Parlament bestehend aus 200 National- und 46 Ständeräten). 

 

Schweiz und EU 

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, hat mit den meisten EU-Staaten jedoch ein Personenfreizügigkeitsabkommen, welche die berufliche Mobilität erlauben.

Weitere Infos zum Abkommen mit den verschiedenen Staaten finden Sie hier:

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta.html

 

Die Mitgliedstaaten der EU und EFTA finden Sie hier

https://www.eda.admin.ch/dea/de/home/eu/europaeische-union/mitgliedstaaten-eu.html

 

Fragen und Antworten für „EU/EFTA-Bürger“

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/eu-efta_buerger_schweiz.html

 

Fragen und Antworten für „Nicht EU/EFTA-Bürger“

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/arbeit/nicht-eu_efta-angehoerige.html

 

Allgemeine Infos für Arbeitnehmer aus EU/Nicht-EU Ländern

Alle Informationen

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html

 

Wichtigste Wirtschaftszweige

Die Chemische-, Pharma-,  Nahrungsmittel, - Maschinenindustrie sowie der Tourismus. Banken –und Versicherungsbranche.

Der Forschungs- und Bildungsstandort Schweiz geniesst auf Grund der erstklassigen Bildungsinstitute und der zahlreichen hier ansässigen Forschungsstätten einen guten internationalen Ruf.

 

Währung 

Schweizer Franken (CHF), in den Grenzregionen werden auch Euro als Zahlungsmittel akzeptiert.

 

Notfallnummern

Polizei: 117, Feuerwehr: 118, Sanität: 144, Auskunft: 1818

 

Schweizerisches Bildungswesen

In der Schweiz ist die Organisation des Bildungswesens auf allen Stufen eine Staatsaufgabe. Die Zuständigkeit für die Bildung ist zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden aufgeteilt, wobei die Hauptzuständigkeit bei den Kantonen liegt. Das schweizerische Bildungswesen ist dezentral organisiert. Auf nationaler Ebene gibt es kein Ministerium für Bildung und Erziehung. Mit der dezentralen Organisation wird den unterschiedlichen Kulturen und Sprachen in der Schweiz Rechnung getragen. Gesamtschweizerisch einheitlich geregelt sind der Schuleintritt (Alter), der Beginn und die Dauer des Schuljahres sowie die Dauer der obligatorischen Schulzeit. Ansonsten hat jeder Kanton seine eigenen Schulgesetze und auch die Gemeinden verfügen über eine relativ große Autonomie, was lokal angepasste Lösungen ermöglicht.

 

Löhne und Lebenskosten

Die Schweiz gilt als das Land, in dem die besten Löhne der Welt bezahlt werden.

Gesetzlich gibt es keinen vorgeschriebenen Mindestlohn, in den meisten Branchen bestehen jedoch Gesamtarbeitsverträge in denen die Mindestlöhne der jeweiligen Berufe festgelegt sind.

Nicht nur die Löhne, sondern auch die Lebenskosten in der Schweiz gehören zu den höchsten. Einen Eindruck verschaffen Sie sich am besten vor Ort oder hier

https://ethz.ch/de/die-eth-zuerich/arbeiten-lehren-forschen/welcome-center/services-und-downloads/lebenshaltungskosten.html

 

Lohnrechner

Möchten Sie wissen, wieviel Sie etwa verdienen werden? Der Lohnrechner des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) unter www.lohnrechner.ch liefert Ihnen eine erste Einschätzung.

 

Unfallversicherung

Bei einer Erwerbstätigkeit (mindestens 8 Stunden pro Woche) sind Sie über Ihren Arbeitgeber automatisch unfallversichert. Sonst müssen Sie sich auch gegen Unfall versichern.

 

Steuern und Quellensteuern
Die Steueransätze in der Schweiz variieren in den Kantonen stark nach Einkommens -und Vermögenssteuern und werden jährlich mit Mithilfe einer durch den Steuerpflichtigen auszufüllenden Steuererklärung berechnet. Ausländische Arbeitnehmer (ausgenommen der Niederlassung C) sind quellensteuerpflichtig und müssen keine Steuererklärung ausfüllen. Die Steuern werden bei Ihnen direkt vom Lohn abgezogen.

 

Hier können Sie die aktuellen Quellensteuer Tarife berechnen:

www.comparis.ch/quellensteuerrechner

 

Mobilität

 

Öffentliche Verkehrsmittel

Die Schweiz verfügt über ein sehr gut ausgebautes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln, welches auch für Personen ohne Auto und Führerausweis optimale Mobilität gewährleistet. Neben Monats- und Jahresabonnements für regionale Verkehrsbetriebe lohnt sich bei regelmässigen Reisen mit dem Zug das Halbtax-Abonnement mit Angeboten von 1 – 3 Jahren, welche Tickets für Tram, Bus und Bahnen zum halben Preis gekauft werden können. 

Bei täglichen Zugfahrten empfiehlt sich das Generalabonnement (GA), welches freie Fahrt mit Tram, Bus, Bahn und Schiff auf dem gesamten öffentlichen Verkehrsnetz bietet.

 

Weitere Informationen zu den Preisen des Halbtax -und Generalabonnement entnehmen Sie hier https://www.sbb.ch

 

Strassenverkehr

In der Schweiz gilt Rechtsverkehr. Die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit beträgt innerorts 50 km/h, ausserorts 80 km/h und auf Autobahnen 120 km/h. Die Höchstgrenze für das Fahren mit Alkohol am Steuer beträgt 0.5 Promille, für Neulenker und Berufschauffeure gilt seit 2014 ein totales Alkoholverbot (<= 0.1 Promille).

Für die Benützung von Autobahnen ist eine Autobahnvignette obligatorisch. Diese kostet CHF 40.- und ist vom 01.12. vor bis am 31.01. nach dem aufgedruckten Jahr gültig. 

 

Schulsystem

Haben Sie schulpflichtige Kinder, die Sie mitbringen?

Die obligatorische Schulzeit in der Schweiz beträgt neun Jahre (Unterstufe und Oberstufe)

Der Unterricht an den öffentlichen Schulen ist unentgeltlich.

 

Für die Suche einer geeigneten Schule der Vorschul-, Primar- oder Sekundarstufe empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der Wohngemeinde.

Weitere Infos zum Schulsystem finden Sie hier www.edk.ch.

 

Nach der obligatorischen Schulzeit besucht man entweder eine weiterführende Schule (Gymnasium), um die Möglichkeit zu haben, an einer Universität oder an einer Fachhochschule aufgenommen zu werden oder man tritt eine 3 – 4 jährige Berufslehre an.

Infos über die diversen Berufsausbildungen finden Sie hier  www.berufsberatung.ch.

 

Bewilligungswesen

Meldeverfahren

Pro Kalenderjahr können EU-Bürger für drei Monate ohne Aufenthaltsbewilligung arbeiten. Ihr Personalberater muss Sie einfach vor dem Stellenantritt beim kantonalen Amt für Migration anmelden (IMES-Meldung).

Haben Sie vor, länger in der Schweiz zu bleiben, muss eine der folgenden Aufenthaltsbewilligungen bei der Gemeinde oder dem kantonalen Amt für Migration beantragt werden. Es wird zwischen den folgenden Aufenthaltsbewilligungen unterschieden: 

 

Grenzgängerbewilligung (Ausweis G)

Bedingung: Die Grenzgänger sowie die Wochenaufenthalter müssen mindestens ein Mal pro Woche an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren.

 

Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L)

Kurzaufenthalter sind AusländerInnen, die sich befristet, in der Regel für maximal 1 Jahr, für einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

 

Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B)

Hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und wird erteilt, wenn der EU/EFTA-Bürger den Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbringt.

 

Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)

Wird erst nach einer Aufenthaltsdauer von fünf oder zehn Jahren gewährt.

 

Einbürgerung

Gut beleumundete, in der Schweiz eingegliederte und mit den hiesigen Verhältnissen vertraute AusländerInnen müssen in der Regel 12 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, bis sie die Einbürgerung beantragen können. Die in der Schweiz zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr verbrachten Jahre zählen doppelt.

 

Sozialversicherungen

1. Säule

Alters -und Hinterlassenen Versicherung (AHV)

Die Alters- und Hinterlassenen Versicherung steht für die Rentenversicherung der Schweiz. Sie sorgt für die finanzielle Absicherung des Existenzbedarfs. Die Altersrente erhalten Frauen ab dem vollendeten 64. Altersjahr, Männer ab dem vollendeten 65. Altersjahr. Es gibt auch die Möglichkeit, bereits vor dem jeweiligen Stichtag die Rente zu erhalten. Hierzu sind bestimmte Auflagen erforderlich, zudem erfolgt in der Regel eine Kürzung der Beträge. Wird die Rente später als geplant in Anspruch genommen, wird ein Aufschlag gewährt.

 

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Durch die Arbeitslosenversicherung wird das Einkommen der betroffenen Personen während Zeiten ohne Erwerb gesichert. Damit ausländische Staatsangehörige von diesem Anspruch profitieren können, müssen Sie während mindestens 2 Jahren 12 Monate gearbeitet haben.

 

Nichtberufsunfallversicherung (NBU)

Der Arbeitgeber übernimmt die Betriebsunfallversicherung für den Arbeitnehmer, während der Arbeitnehmer die Nichtbetriebsunfallversicherung bezahlt.

 

Krankentaggeldversicherung (KTG)

Der Arbeitgeber schlisst eine Krankentaggeldversicherung für den Arbeitnehmer ab um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu gewährleisten.

 

2. Säule 

Pensionskasse

Zusammen mit der 1. Säule ermöglicht die berufliche Vorsorge dem Arbeitnehmer, bzw. deren Angehörigen die gewohnte Lebenserhaltung im Alter, bei Invalidität oder Tod in angemessener Weise fortzusetzen. In der 2. Säule wird im Unterschied zur 1. Säule jedem Versicherten ein eigenes Alterskapital angespart und verzinst.

 

Der Arbeitnehmer ist geschützt auf Artikel 34 der Bundesverfassung und Artikel 11 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung vom 19. Dezember 1975 wie folgt BVG (Berufliche Vorsorge) versichert:

 

Arbeitnehmende mit Unterstützungspflichten gegenüber Kindern obligatorisch ab dem 1. Tag

Arbeitnehmer mit zeitlich beschränkten Verträgen bis zu 3 Monaten nicht versicherungspflichtig

Ab der 14. Arbeitswoche obligatorisch

 

Bei Arbeitnehmern unter 25 Jahren werden deutlich niedrigere Beiträge festgelegt, es werden lediglich Risiken für Invalidität und Tod abgedeckt.

 

3. Säule

In der dritten Säule werden freiwillige und in der Regel steuerlich begünstigte private Vorsorgeversicherungen in Ergänzung zur 1. und 2. Säule abgebildet:

Gebundene Vorsorge (3a)

Freie Vorsorge (3b)

Möchten Sie eine freiwillige 3. Säule abschließen wird Ihnen die BIMO-personal AG gerne behilflich sein.