Checkliste vor der Abreise und Informationen
Informationen
Sie werden vor der Einreise in die Schweiz bis jeweils Freitagabend 18.00 Uhr, unsere mündlich besprochenen Vereinbarungen in schriftlicher Form erhalten. Dabei erhalten Sie folgende Angaben per Mail:
Checkliste vor der Abreise
Bitte reisen Sie jeweils am Sonntag in die Schweiz ein. Informieren Sie sich bei Ihrer Kontaktperson bis wann Sie den Schlüssel für die Unterkunft erhalten können.
Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung
Ob Sie eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung benötigen hängt davon ab, wie lange Sie in der Schweiz arbeiten.
Bei mehr als 3 Monaten Aufenthalt in der Schweiz benötigen Sie eine gültige Arbeits- und/oder Aufenthaltsbewilligung. Für Bürger der EU-25*/EFTA-Staaten gilt ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren. Die Arbeits- und die Aufenthaltsbewilligung können Sie direkt bei den
Einwohnerdiensten Ihrer Wohngemeinde innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft und vor dem Stellenantritt beantragen. Nötige Unterlagen sind eine gültige Identitätskarte (oder Pass) sowie eine
schriftliche Einstellungserklärung des Arbeitgebers (z.B. der Arbeitsvertrag mit angegebener Dauer der Anstellung). Informationen auf www.bfm.admin.ch.
Für Bürgerinnen und Bürger aus Bulgarien, Kroatien und Rumänien gelten weiterhin Zulassungsbeschränkungen. Weitere Informationen dazu finden Sie
unter www.bfm.admin.ch Themen > Personenfreizügigkeit Schweiz - EU/EFTA
Zollformalitäten
Für die Einreise in die Schweiz müssen Personen, die nicht aus dem Schengen-Raum einreisen, ein gültiges, von der Schweiz anerkanntes Identitätspapier (Reisepass/Personalausweis) vorweisen.
Übersiedlungsgut
Wer seinen rechtlichen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, darf Hausrat, Haustiere, Fahrzeuge und persönliche Gegenstände gebührenfrei als sogenanntes Übersiedlungsgut einführen. Als Übersiedlungsgut gelten Güter, die zum persönlichen Gebrauch oder zur Ausübung eines
Berufes oder Gewerbes bestimmt sind, während mindestens sechs Monaten im Ausland in persönlichem Gebrauch waren und in der Schweiz weiterhin verwendet werden. Bei der Einfuhr sind dem Zollamt folgende Unterlagen vorzulegen:
Mehr Informationen entnehmen Sie hier:
Autos, Motorboote und Luftfahrzeuge können als Übersiedlungsgut abgabenfrei eingeführt werden, falls sie während mehr als sechs Monaten im Ausland verwendet wurden. Für die Einfuhr von Fahrzeugen sind dem Zollamt folgende Unterlagen vorzulegen:
Nach der Einreise in die Schweiz muss das Fahrzeug bei der für den Wohnort zuständigen Fahrzeugkontrollstelle zur technischen Prüfung angemeldet werden.